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Förderung von Ferienfreizeiten

Der Kreis Plön fördert über seine Richtlinie (unter Punkt 3) die Durchführung von Ferienfreizeiten der Verbände, Vereine und Gruppen aus dem Kreis. Hier findet ihr das Antragsformular und hier den Nachweis über die erfolgte Teilnahme. Beides ist beim Amt für Familie und Jugend des Kreises Plön einzureichen.

 

Freistellung von der Arbeit für eherenamtliche Tätigkeit

Das Land Schleswig-Holstein fördert das eherenamtliche Engagement über seine Freistellungsverordnung. Alle Personen, die eine aktive Juleica besitzen und eherenamtlich eine Ferienfreizeit betreuen, die durch öffentliche Mittel gefördert wird oder als förderungswürding erachtet wird, können bis zu 12 Tage im Jahr eine bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit beantragen. Dies gilt für Angestelle, Auszubildene und Selbstständige. Für den Erwerb oder die Verlängerung der Juleica kann ebenfalls eine Freistellung beantragt werden. Die Freistellung beschränkt sich auf maximal 3 unterschiedliche Veranstaltungen pro Jahr.

 

Zuschuss zum Erwerb einer Juleica

Wenn ihr ehrenamtlich im Kreis Plön tätig seid und einen Juleica-Grundkurs absolviert, könnt ihr oder euer Verein/Gruppe/Verband einen Zuschuss über 1/3 der Kosten des Juleica-Grundkurses beim Kreis Plön beantragen. Bei einem Teilnahmebeitrag von 100 € würdet ihr oder euer Verein entsprechend 33,33 € zurückerhalten.

 

Zuschuss für Jugendgruppen

Abhängig von eurer Gruppengröße erhaltet ihr vom Kreis Plön (Punkt 4 der Richtlinie) einen Zuschuss für eure Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag auf Zuschuss muss immer bis zum 30.6. eines Jahres eingereicht werden und eure Gruppe muss mindestens 7 Kinder- und Jugendliche umfassen. Der Zuschuss ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Grundbetrag für die Kreisverbände: 255,00 €

  • Kinder- und Jugendgruppen mit 7 bis 25 Mitgliedern unter 21 Jahren: 100,00 €

  • Kinder- und Jugendgruppen mit 26 bis 50 Mitgliedern unter 21 Jahren: 125,00 €

  • Kinder- und Jugendgruppen mit mehr als 50 Mitgliedern unter 21 Jahren: 150,00 €

 

Ebenso könnt ihr über Punkt 7 der Richtlinie pro Juleica-Inhaber*in in eurer Gruppe weitere 100 € bis zum 1.11. eines jeden Jahres beantragen. Hier geht es zum Antrag. Der Zuschuss gilt ab einer Gruppengröße von mindestens 7 Kindern- und Jugendlichen (Mitgliedern) und ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 7 bis 50 Mitglieder bis zu 7 Jugendgruppenleiter*innen 

  • 51 bis 100 Mitglieder bis zu 12 Jugendgruppenleiter*innen 

  • über 100 Mitglieder bis zu 17 Jugendgruppenleiter*innen

 

Material für Jugendgruppen

über Punkt 5 der Richtlinie

Besondere Projekte

über Punkt 8 der Richtlinie

 

Sitzungen gestalten

Ein paar Hinweise, wie man Sitzungen gestalten kann, dass sich möglichst alle angesprochen und beteiligt fühlen.

Sitzungen für alle

 

Prävention im Verein

Hinweis zur Selbstverpflichtungserklärung
Hier findet ihr einen kurzen Hinweis zum Umgang mit der Selbstverpflichtungserklärung

 

Selbstverpflichtungserklärung
Hier findet ihr eine Vorlage für eine Selbstverpflichtungserklärung/Ehrenkodex, die ihr für eure haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Verein nutzen könnt. 

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